Mehr rausholen mit staatlicher Unterstützung
Die Investition in energieeffiziente Fenster und Türen lohnt sich – und das direkt in vielerlei Hinsicht.
Natürlich hilft die Montage wärmedämmender Elemente dabei, Ihre Heizkosten zu senken – was gerade bei stetig steigenden Energiepreisen ein wichtiger Faktor ist.
Was viele aber nicht wissen: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie bereits beim Neubau oder bei der Sanierung zusätzlich sparen – dank aktueller Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.
Der Staat unterstützt Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer mit 15 % der Investitionssumme, wenn Sie sich für neue Fenster und Türen entscheiden und damit die Energiebilanz Ihrer Immobilie verbessern und gleichzeitig in Schallschutz und Einbruchhemmung investieren.
Über diese Ersparnis dürfen Sie sich natürlich freuen – und ganz nebenbei leisten Sie mit dem Umstieg auf energieeffiziente Produkte auch noch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ein echtes Win-Win, oder?
Und das Beste: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich der Zuschuss sogar auf bis zu 20% erhöhen. Hierfür wenden Sie sich idealerweise an einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten.
Unsere Fachberater informieren Sie gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie sehr gerne auch direkt bei der Antragstellung.
Denn wer besser plant, spart nicht nur Energie – sondern auch bares Geld
Wichtig für Ihre Planung:
- Der Förderantrag muss nach Angebotslegung, aber vor Auftragserteilung gestellt werden
- Bei Einzelmaßnahmen wie dem Fenstertausch ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) einzubinden
- Die Investition muss zwischen 2.000 € und 30.000 € pro Wohneinheit liegen
- Der Fördersatz beträgt 15 %, mit iSFP bis zu 20 %
Alle aktuellen Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW-Förderbank.
Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen: Statt einer Förderung über die BEG ist auch eine steuerliche Förderung über die Einkommensteuererklärung möglich – verteilt über drei Jahre.