Staatliche Förderung nutzen!

Fördermöglichkeiten für neue Fenster und Türen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Eine Investition in neue Fenster und Haustüren rechnet sich, denn mit der Montage von wärmedämmenden Fenstern und Türen sparen Sie nicht nur bei den Heizkosten. Auch bereits beim Bau bzw. bei der Sanierung durch die aktuellen Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten können Sie kräftig sparen.

Aktuell gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Förderung einer energetischen Sanierung und auch zur Förderung von Einzelmaßnahmen. Dazu zählen auch der Einbau neuer Fenster oder Haustüren, um damit die Energiebilanz Ihrer Immobilie zu verbessern, in den Schallschutz oder Einbruchschutz zu investieren.

Der Staat bezuschusst Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer mit 15 % der Investitionssumme für neue Fenster und Haustüren. Sie dürfen sich über diese Ersparnis freuen und leisten durch den Umstieg auf energieeffiziente Produkte einen Beitrag zum Klimaschutz.

Diesen Zuschuss können Sie sich auf 20 % erhöhen durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), wenden Sie sich dafür an Ihren Energie-Effizienz-Experten zur Beratung.

Fragen Sie unsere Kundenfachberater nach den aktuellen Fördermöglichkeiten.

Infrarot-Thermografie

Wichtig für Ihre Planung

  • Die Antragstellung muss nach Erteilung des Angebotes erfolgen.
  • Bei Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie dem Einbau neuer Fenster, muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) / Energieberater eingebunden werden.
  • Die Gesamtinvestition der Einzelmaßnahme liegt zwischen 2.000 Euro und 30.000 Euro (Förderhöchstgrenze) pro Wohneinheit, d.h. der Auftragswert muss über 2.000 Euro liegen.
  • Sind alle Vorgaben erfüllt, beträgt der Fördersatz der BEG EM 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Genauere Informationen und alle aktuellen Maßnahmen finden Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, oder bei der KfW.

Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Alternativ zur Förderung durch die BEG ist auch eine steuerliche Förderung über Ihre Steuererklärung über einen Zeitraum von drei Jahren möglich.

Kurz erklärt: Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen (Bundesfinanzministerium)

Weiterführende Informationen

Ausstellung bei LÖWE Fenster und Türen